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Feiern im Hainpark - in der Zeit der Corona-Krise: Nein!

07.05.2020

Die amtlich zugewiesenen sozialen Beschränkungen gelten selbstverständlich auch weiterhin für den Aufenthalt im Hainpark. Darüber hinaus sind Bestimmungen zum Abhalten von Feiern und Feste im Hainpark zu beachten.

In der Zeit der Corona-Krise ist weiterhin die vorgeschriebene Abstandregelung einzuhalten. Das Versammeln von Menschengruppen ist weiterhin sehr problematisch und ist zu unterlassen. Eine Mundschutzpflicht besteht nicht, kann aber helfen, Personen zu schützen.

In der aktuellen wie auch in späteren Zeiten sind private Feierlichkeiten aus Anlass von Jubiläen, Hochzeiten etc. in und um den Pavillons im Hainpark nicht gestattet - so offiziell vom Gartenamt vorgegeben. Als Kulisse für Festtagsfotos steht der Hainpark mit seinen natürlichen und baulichen Strukturen selbstverständlich zur Verfügung.>Weitere Informationen sind in der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Bamberg nachzulesen - hier per "Klick". Recht herzlichen Dank für Ihr Verständnis. "Bleiben Sie gesund"!

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