Die Wasserwirtschaft im Luisenhain.
Gespeist durch Filtrat aus der Regnitz wird seit 1963/1964 aus dem Gebiet des Luisenhains über zwei Brunnen von den Stadtwerken Bamberg Trinkwasser entnommen. Wie wichtig sind die Brunnen für die Wasserversorgung in der Stadt?
Die zwei Brunnen fördern im wesentlichen Uferfiltrat der Regnitz. Als Fachbehörde ist das Wasserwirtschaftsamt Kronach zuständig, verantwortet die wasserrechtliche Genehmigung und meldet eine Entnahmemengen in den Jahren 2016-2018 von ca. 250.000 – 300.000 m³/Jahr.
Stadt Bamberg meldet:
"Zur öffentlichen Trinkwasserversorgung betreiben die Stadtwerke Bamberg seit 1963 bzw. 1964 zwei Trinkwasserbrunnen im Luisenhain in Bamberg. Für die Grundwasserentnahme besteht eine wasserrechtliche Bewilligung. Derzeit läuft das Verfahren zur Verlängerung dieser Bewilligung. Der beantragte Umfang der Entnahme aus der Wassergewinnungsanlage Luisenhain (bestehend aus den beiden Trinkwasserbrunnen) insgesamt entspricht der bereits zuvor bewilligten Grundwasserentnahme von max. 80 l/s, 1,3 Mio. m3/a.
In den letzten Jahren lag die Entnahmemenge aus den Brunnen Luisenhain deutlich unter den genehmigten 1,3 Mio. m³/a.
Für das Vorhaben wurde eine allgemeine Vorprüfung der Umweltverträglichkeit durchgeführt. Die Vorprüfung der Auswirkungen der Grundwasserentnahme hat ergeben, dass die Schutzgüter des § 2 Abs. 1 UVPG nicht bzw. derart geringfügig betroffen sind, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf diese zu erwarten sind. Die seit den 1960er Jahren stattfindende Trinkwasserentnahme hat gezeigt, dass insbesondere keine erheblichen Auswirkungen auf den Grundwasserpegel zu erwarten sind."
September 2021 - Stadt Bamberg, Klima- und Umweltamt
Anmerkungen zu der Wasserentnahme im Kontext zum Klimawandel, dem Absinken des allgemeinen Grundwasserspiegels und des Baumsterbens siehe hier per "Klick"
2023: Das Wasserwirtschaftsamt plant Zukünfte.
"Umsetzungskonzept 'Hydromorphologische Maßnahmen' nach EG-WRRL für den Flusswasserkörper Regnitz im Stadtgebiet Bamberg (2_F065)" - unter diesem sperrigen Titel stellt das Wasserwirtschaftsamt Maßnahmen vor, urbane Gegebenheiten Bambergs mit den Erfordernissen des Fliessgewässers Regnitz sicher für die Zukunft zu machen. Ökologische Gesichtspunkte sind ein weiteres Attribut in dieser Planung.
Das am Fluss gelegene "landschaftsprägende Denkmal", der Hainpark als FFH-Gebiet, spielt in dem Umsetzungskonzept eine gebührende Rolle - hier nachzulesen per "Klick".
Zitat aus dem Umsetzungskonzept:
"Wenn ökologisch wertvolle Bereiche zu weit auseinanderliegen, verlieren diese an Wirkung für leistungsschwächere Organismen. Um dem entgegen zu wirken, sollen in degradierten Gewässerstrecken zumindest teilweise die Maßnahmen zur Verbesserung der Breiten- und Tiefenvariabilität sowie die Strömungsdiversität angestrebt werden. Solche Maßnahmen zur Strukturverbesserung im vorhandenen Gewässerprofil eignen sich unter der Berücksichtigung der dort vorhandenen Nutzungen und Schutzgebieten im Bereich des Bamberger Luisenhains (Fkm 6+800 – 7+700). Diese Maßnahmen können teilweise so gestaltet werden, dass sie den Erholungsuchenden Zugang zum Gewässer ermöglichen und somit Sozialfunktion der Gewässer noch mehr zu stärken (s. Bayerisches Aktionsprogramm Gewässer 2030: Bayerische Hochwasserschutzstrategien - LfU Bayern). Mögliche Zielkonflikte in diesem Bereich sind Denkmalschutz, Freizeitnutzung des Wassers, FFH-Gebiet und Trinkwassergewinnung. Da diese Maßnahme (UK Maßnahme Nr. 1) nur im vorhandenen Gewässerprofil stadtfinden soll, ist diese Maßnahme unter Zustimmung der Betroffenen als realistisch anzusehen.
Der Bürgerparkverein reagierte:
- "Der Bürgerparkverein Bamberger Hain e.V. ist satzungsgemäß bemüht den Hain nachhaltig zu fördern, mit dem Ziel, dass alle anstehenden Maßnahmen im Park 'hainverträglich' durchgeführt werden."
Das Schreiben vom 17.08.2023 hier als pdf-Datei:
Antwort des Wasserwirtschaftsamt vom 23.10.2023:
- "...Hinweise zu der geplanten Maßnahme 71 im Bereich Hain (s. Anlage)."
Aus dem Umsetzungskonzept: Seite 20 letzter Absatz und Seite 21.
Umsetzungskonzept - Tabelle 6:
"Erforderliche hydromorphologische Maßnahmen zur Durchgängigkeitswiederherstellung und Habitatverbesserung am FWK 2_F065: Schaffen von Flachwasserzonen und strömungsberuhigten Bereichen in Verbindung mit der Entwicklung der Aue."